Mitarbeiter in der Schweiz einstellen – mit einem Employer of Record
Die Schweiz kennt nur einen gesamtschweizerischen Feiertag, den 1. August, während jeder Kanton eigene zusätzliche Feiertage festlegt und viele weitere arbeitsrechtliche Details selbst regelt. Jede Schweizer Einstellung muss außerdem von Anfang an bei der obligatorischen AHV/IV/EO-Sozialversicherung angemeldet werden. Registrieren Sie sich, um die Vereinbarung für Ihre Einstellung zu bestätigen – anschließend koordinieren wir Vertrag, Gehaltsabrechnung und diese Anmeldung rund um die Einstellung.
Praktische Punkte, die Sie vor einer Einstellung in der Schweiz klären sollten.
Gehaltsabrechnung & Lohnausweis
Die Schweizer Gehaltsabrechnung läuft in der Regel monatlich, und Arbeitgeber stellen jedem Mitarbeitenden jährlich einen Lohnausweis aus, der Bruttolohn, Leistungen und Abzüge zusammenfasst – eine saubere Dokumentation von Anfang an stützt dieses Dokument.
Die Anmeldung einer Schweizer Einstellung bei der Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung (AHV/IV/EO) ist Pflicht; die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, zusätzlich zu weiteren obligatorischen Sozialversicherungen in der Schweiz.
Nach Bundesrecht steht Mitarbeitenden jedes Jahr ein Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub zu, während Feiertage nicht einheitlich landesweit, sondern kantonal festgelegt werden – Urlaubsbedingungen sollten von Anfang an klar im Arbeitsvertrag stehen.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz ist mit Kündigungsfristen verbunden, die in der Regel mit der Dienstzeit zunehmen, mit Sperrfristen, während derer nicht gekündigt werden darf, sowie mit möglichen Gesamtarbeitsverträgen oder kantonalen Regelungen – wir helfen Ihnen, einen geordneten, gut dokumentierten Austritt zu planen.
Was PIO koordinieren hilft / Was Sie bereitstellen
Was PIO koordinieren hilft
Nach Bestätigung der Einstellung unterstützen wir Sie bei Folgendem.
Bestätigung der Länderverfügbarkeit und der Vereinbarung für Ihre Einstellung
Koordination der für das Onboarding benötigten Informationen und Unterlagen
Bestätigung, wie Vertrags-, Gehalts- und gesetzliche Pflichten im Rahmen Ihrer Vereinbarung gehandhabt werden
Erläuterung des Ablaufs bei Änderungen, Urlaub und Beendigung
Was Sie bereitstellen
Sie behalten die Kontrolle über die Entscheidungen, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen.
Die Rolle, die Vergütung und etwaige unternehmensspezifische Richtlinien
Die endgültige Freigabe des Angebots und etwaiger Änderungen
Eine Ansprechperson für Eskalationen während der Beschäftigung
So funktioniert es
Ein unkomplizierter Weg von der Registrierung bis zum ersten Arbeitstag Ihres Mitarbeiters.
Schritt 1
Beschreiben Sie uns die Einstellung
Teilen Sie uns Rolle, Einsatzort und gewünschten Starttermin mit — wir bestätigen die Verfügbarkeit für diese Einstellung.
Schritt 2
Wir koordinieren das Onboarding
Nach Bestätigung unterstützen wir Sie bei der Koordination von Informationen, Vertrag und Gehaltsabrechnung im Rahmen Ihrer Vereinbarung.
Schritt 3
Ihr Mitarbeiter startet
Sie steuern die tägliche Zusammenarbeit; wir unterstützen Sie bei der laufenden Verwaltung im Rahmen Ihrer Vereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz einen einheitlichen nationalen Feiertagskalender?
Nein. Die Schweiz kennt nur einen gesamtschweizerischen Feiertag, den 1. August (Bundesfeier). Jeder Kanton legt zusätzlich eine eigene Liste weiterer Feiertage fest, bis zu acht weitere, sodass der tatsächliche Kalender Ihres Mitarbeitenden vom jeweiligen Kanton abhängt. Das sollte bei der Vereinbarung für die Einstellung geklärt werden.
Kann ich mit PIO eine EOR-Einstellung in der Schweiz starten?
Ja – die Schweiz gehört zu den Ländern, die Sie beim Start einer Employer-of-Record-Einstellung mit PIO auswählen können. Registrieren Sie sich, um die Vereinbarung für Ihre konkrete Rolle zu bestätigen, und wir helfen Ihnen, den Vertrag, die Einrichtung der Gehaltsabrechnung und die zugehörige Sozialversicherungsanmeldung zu koordinieren.
Wie hoch sind die Pflichtbeiträge zur Schweizer Sozialversicherung (AHV/IV/EO)?
Die Beiträge zur AHV/IV/EO betragen insgesamt 10,6 % des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (5,3 % je Seite), zusätzlich zu einem separaten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf den 17. Geburtstag des Mitarbeitenden folgt, und gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für jede Schweizer Einstellung.
Wann erhalten Schweizer Mitarbeitende ihren jährlichen Lohnausweis?
Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeitenden jährlich einen Lohnausweis ausstellen, in der Regel noch vor Ende Januar, ohne dass der Mitarbeitende ihn anfordern muss. Er ist das Dokument, das für die persönliche Steuererklärung benötigt wird, und in mehreren Kantonen schickt der Arbeitgeber zusätzlich eine Kopie direkt an die kantonale Steuerbehörde.
Ist eine Schweizer Anstellung während Krankheit oder Mutterschaftsurlaub vor Kündigung geschützt?
Ja, sobald die Probezeit abgeschlossen ist. Wer krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig ist, genießt im ersten Dienstjahr 30 Tage, vom zweiten bis fünften Jahr 90 Tage und ab dem sechsten Jahr 180 Tage Kündigungsschutz; derselbe Schutz gilt während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt.
Die praktischen Hinweise stützen sich auf diese offiziellen Quellen, doch örtliches Recht und behördliche Anforderungen können sich ändern und sollten erneut bestätigt werden. Ihr PIO-Vertrag und Ihr Angebot regeln ausschließlich den Leistungsumfang, die Bedingungen und die Gebühren von PIO.
Registrieren Sie sich, um eine EOR-Einstellung in der Schweiz zu starten. Teilen Sie Rolle, Einsatzort und gewünschten Starttermin mit, und wir bestätigen die Verfügbarkeit — oder buchen Sie zunächst eine Demo mit unserem Team.